Entstehung

Der Jagdgebrauchshundeverein (JGV) Rotenburg/W.e.V. wurde am 28. März 1978 von 63 interessierten Jägern und Hundeführern auf Anregung unserer Gründungsmitglieder Erich Jacobi und Oskar Feldmann im Gasthaus Helberg in Rotenburg gegründet. Unter diesen 63 Personen befanden sich auch 4 Verbandsrichter, so dass der Verein die Anerkennung des Dachverbandes JGHV erlangen konnte. Zum ersten Vorsitzenden wurde an diesem Tag Erich Jacobi gewählt, der dieses Amt im Jahr 1996 an seinen Nachfolger Klaus Gerecke übergab.

Anfang 2005 übernahm Reiner Heidtmann den Posten des 1. Vorsitzenden. Seit Februar 2020 lenkt Andreas Jörs die Geschicke des Vereins zusammen mit den weiteren Vorstandsmitgliedern.

Ziele

Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege jagdkynologischen Brauchtums, welches sich insbesondere ausdrückt durch die Aus- und Heranbildung brauchbarer Jagdhunde, die für eine waidgerechte Jagd unerlässlich sind.

Hierzu zählen insbesondere :
– Führerlehrgänge
– Durchführung von Prüfungen nach den Prüfungsordnungen des JGHV
– Heranbildung von Verbandsrichtern
– Information und belehrende Vorträge

Hiermit leistet der JGV Rotenburg/W. einen wesentlichen Beitrag zur Ausbildung jagdlich brauchbarer Hunde im Sinne des Niedersächsischen Jagdgesetzes vom 16.03.2001, dass zum 01.04.2001 in Kraft getreten ist.
Nach diesem Gesetz muss dem Jagdausübungsberechtigten für seinen Jagdbezirk ein brauchbarer, geprüfter Jagdhund zur Verfügung stehen.

Am 25. Mai 2011 wurde das neue “Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)” verabschiedet. Hier haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

  1. Kennzeichnungspflicht
    ab dem 1. Juli 2011 muss jeder Hund ab 6. Monaten mit einem elektronischen Chip versehen sein.
  2. Sachkunde
    ab 2013 muss der Hundehalter Kenntnis in der Hundehaltung nachweisen. Hier gilt automatisch derjenige als sachkundig, der innerhalb der letzten 10 Jahre für mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund geführt hat. Die Führer, bei denen dies nicht der Fall ist, können an einem Brauchbarkeitslehrgang teilnehmen. Nach bestandener Brauchbarkeitsprüfung besitzen Sie dann die entsprechende Sachkunde.
  3. Haftpflichtversicherung
    Jeder Hundebesitzer muss für seinen Hund (ab 6 Monaten) eine Haftpflichtversicherung mit mind. 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden Deckungssummen nachweisen.