Prüfungsergebnisse Bringtreue
am 22.03.2025 bei Scheeßel
Ein Jäger mit Revier ist nicht nur verpflichtet zur Hege und Pflege von Tier und Natur. Er wird auch gesetzlich in die Pflicht genommen, bei Ausübung der Jagd für das sichere Strecken von Wild zu sorgen. Ist dies durch einen gezielten Schuss nicht möglich, so muss ein ausgebildeter Helfer (Jagdhund) zur Verfügung stehen, um das Tier von seinen Qualen zu erlösen.
Das Niedersächsische Jagdgesetz beschreibt dies in § 4 Jagdhunde:
(1) Dem Revierinhaber muss ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung stehen.
(2) Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie jeder Jagd auf Federwild muss ein brauchbarer Jagdhund dabei sein.
(3) Bei der Nachsuche ist ein brauchbarer Jagdhund einzusetzen. Nur Wild, das offensichtlich schwer krank ist und sofort zur Strecke gebracht werden kann, darf ohne Hund verfolgt werden.
(4) Bei einer Bewegungsjagd auf Schalenwild sind die Jagdausübungsberechtigten eines nicht an der Jagd beteiligten Jagdbezirks verpflichtet, das Überjagen von Jagdhunden zu dulden, wenn die Jagd einem von ihnen durch einen Jagdausübungsberechtigten eines beteiligten Jagdbezirks mindestens zwei Wochen vorher angezeigt worden ist und die Jagdausübungsberechtigten der beteiligten Jagdbezirke die ihnen zumutbaren organisatorischen Maßnahmen gegen ein Überjagen getroffen haben. Bewegungsjagd ist eine Jagd, bei der Wild gezielt beunruhigt wird.
(5) Außerhalb befriedeter Bezirke ist Jagdhundeausbildung einschließlich der Prüfung Jagdausübung. Dabei ist das Arbeiten auf der Wildspur in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli nur an der Leine zulässig, soweit nicht Junghunde bis zum 15. April ausgebildet und geprüft werden.
Dabei ist der Jagdhund nicht nur Helfer bei der Jagd, sondern begleitet die Jägerfamilie auch sein Leben lang in Alltag, Freizeit und Urlaub. Oftmals ist er ein geliebtes Familienmitglied und hat einen festen Platz im Kreis der Familie. Zumeist kommt er mit acht Wochen in sein neues Heim und lernt nach und nach seine neue Umgebung, Familie und Aufgaben kennen. Häufig wird er mit dem Familiennachwuchs groß und lässt sich auch durch Kinderhände nicht aus der Ruhe bringen. Vielmehr wird er zum Spielkamerad und Beschützer der Familie.
Während der Ausbildung zum Jagdhund, die bei bestimmten Rassen bis zu zwei Jahre dauern kann, wachsen Führer und Hund zu einem Team zusammen. Die Jagdausübung ist nur ein kleiner Teil seines Lebens, vielmehr ist er Begleiter und Freund. Aus diesem Grund schützen wir auch sein Leben, indem wir ihn mit Schutzweste und Navigationssystem ausstatten.
Der 1978 gegründete Jagdgebrauchshundeverein Rotenburg Wümme e.V. führt Freunde, Züchter und Führer von Jagdhunden zusammen. Er unterstützt Jagdhundebesitzer und Führer bei der Ausbildung der Jagdhunde und weist sie in ihre entsprechenden Arbeiten ein. Der JGV Rotenburg/Wümme e.V. gehört dem Deutschen Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) an und arbeitet nach den Prüfungsordnungen des Verbandes. Die Prüfungen dienen dem Zweck, die Eignung und Leistung der Hunde für die Zucht und den praktischen Jagdbetrieb festzustellen. Aus diesem Grunde können im Verein nur Hunde aus jagdlich anerkannten Zuchten, d.h. mit Papieren ausgebildet werden.
Es werden jährlich vorbereitende Lehrgänge zu den Verbandsprüfungen durchgeführt. Dabei lernen die Teilnehmer die jeweiligen Anforderungen der Prüfungsordnungen kennen. Ihnen wird vermittelt, wie sie die Ziele mit ihren Hunden erreichen können. In unserer Region werden hauptsächlich Vorstehhunde geführt. Sie sind die Allrounder unter den Jagdhunden und müssen alle jagdlichen Aufgaben vor und nach dem Schuss erfüllen. Deshalb richten wir unsere Lehrgänge entsprechend den Ansprüchen der Prüfungsordnungen für Vorstehhunde aus. Andere Jagdhunderassen können aber auch teilnehmen, weil deren Spezialfächer in der Grundausbildung genauso trainiert werden.
Das Übungsjahr beginnt im Februar mit dem Lehrgang zur Jugendprüfung. Hier werden Übungen zum Grundgehorsam, wie Sitz, Komm, Bei Fuß, Schussfestigkeit u.v.m. trainiert. Die jagdlichen Anlagen der Hunde, dazu gehören das Vorstehen, der Nasengebrauch, die Suche und die Führigkeit werden durch spezielle Übungen und Reviergänge gefördert. Nach der Verbandsjugendprüfung (VJP) beginnt im Mai der Kurs für die Herbstzuchtprüfung (HZP). Der Gehorsam wird vertieft. Jetzt gilt es besonders, dass Apportieren von Wild in Feld und Wasser zu erlernen.
Im zweiten Ausbildungsjahr üben die Gespanne dann fleißig für ihre Meisterprüfung, die Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) oder die Verbandsprüfung nach dem Schuss (VPS). Nun muss der Hund alle jagdlichen Aufgaben perfekt und gehorsam beherrschen. Nach bestandener Prüfung ist er jetzt für alle Jagdarten ein brauchbarer, geprüfter Jagdhund. In den Lehrgängen erlernen die Hunde nebenbei auch ein gutes Sozialverhalten. Für die Hundeführer bieten die Kurse Gelegenheit, Gleichgesinnte kennen zu lernen und Erfahrungen auszutauschen. Geteiltes Leid ist auch hier halbes Leid, geteiltes Glück ist doppeltes Glück. Immer wieder stellen wir auf unserem Grillabend im August fest, wie viel sich Anfänger und „alte Hasen“ über ihren Hund erzählen können, wie fest eine Lehrgangsgruppe zusammenwächst und wie stark die Familienangehörigen in die Hundeausbildung mit einbezogen sind.
Im Februar findet die Jahreshauptversammlung statt. Unsere vielen, langjährigen treuen Mitglieder ermöglichen es dem Jagdgebrauchshundeverein, fast immer einen Referenten zu einem interessanten Vortragsthema einladen zu können.
Für diese Ausbildungsaufgaben und für die Prüfungen benötigt der Verein Jagdreviere. Wir danken allen Revierinhabern für die bisherige Bereitstellung ihrer Reviere. Jedoch für die vielseitige Ausbildung der Jagdhunde ist es zum Vorteil, wenn diese in unterschiedlichen Revieren und an unterschiedlichen Gewässern stattfinden kann. Der Verein sucht deshalb ständig weitere Reviere und Gewässer. Wenn Sie dem Verein Ihr Revier oder Revierteile zur Verfügung stellen wollen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahmen: kontakt@jgv-rotenburg.de.
Hund mit Ortungsgerät (Tracker)